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   LSG Berlin-Brandenburg, 29.08.2011 - L 26 AS 121/11 B PKH   

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https://dejure.org/2011,123302
LSG Berlin-Brandenburg, 29.08.2011 - L 26 AS 121/11 B PKH (https://dejure.org/2011,123302)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29.08.2011 - L 26 AS 121/11 B PKH (https://dejure.org/2011,123302)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29. August 2011 - L 26 AS 121/11 B PKH (https://dejure.org/2011,123302)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 65/09 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.08.2011 - L 26 AS 121/11
    Zum einen werde in den Ausführungsvorschriften auf eine Bruttowarmmiete abgestellt, auf die es nicht ankomme (vgl. BSG, Urteile vom 02.07.2009 - B 14 AS 36/08 R - Rn. 19 sowie vom 19.10.2010 - B 14 AS 50/10 R - Rn. 26, - B 14 AS 65/09 R - Rn. 26 und - B 14 AS 2/10 R - Rn. 20, jeweils zitiert nach juris).

    Zum anderen sei weder aus den AV-Wohnen selbst noch aus dem Vortrag der Grundsicherungsträger in Berlin erkennbar, dass den dort genannten Oberwerten ein schlüssiges Konzept im Sinne der Rechtsprechung des BSG zugrunde liege (BSG, Urteile vom 19.10.2010 - B 14 AS 50/10 R - Rn. 26, - B 14 AS 65/09 R - Rn. 26 und - B 14 AS 2/10 R - Rn. 20).

    Dies gelte bereits bzgl. der Frage, ob zur Ermittlung des Wertes überhaupt die Produkttheorie angewandt und bezogen auf die verschiedenen Wohnungsgrößen Daten gesammelt und ausgewertet worden seien (BSG, Urteile vom 19.10.2010 - B 14 AS 65/09 R - Rn. 26 und - B 14 AS 2/10 R - Rn. 20).

    Denn das BSG hat in seinen Entscheidungen vom 19.10.2010 (- B 14 AS 50/10 R - Rn. 22, - B 14 AS 65/09 R - Rn. 23 und - B 14 AS 2/10 R - Rn. 17, jeweils zitiert nach juris) die vom Sozialgericht herangezogenen Bestimmungen durchweg als nicht anwendbar erklärt, zugleich aber nicht dargetan, welche Wohnungsgröße für einen 3-Personen-Haushalt auf welcher Grundlagen stattdessen maßgeblich sein soll.

    Weiter ist nach den genannten Entscheidungen weiterhin klärungsbedürftig, ob Grundlagendaten des qualifizierten Mietspiegels oder andere Quellen vorliegen, die weitergehende Schlüsse grundsicherungsspezifischer Art zulassen und aus denen sich ggf. Anhaltspunkte dafür ergeben, dass eine bestimmte Baualtersklasse statistisch nachvollziehbar über alle Bezirke Berlins hinweg so häufig vorhanden ist und zugleich den einfachen Standard nachvollziehbar abbildet, dass allein auf diesen Wert (ggf. um einen Aufschlag erhöht) bei der Berechnung der angemes-senen Kosten der Unterkunft zurückzugreifen ist (vgl. z.B. BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 65/09 R - Rn. 35, zitiert nach juris).

    Im Hinblick auf die kalten Betriebskosten erscheint weiterhin nicht hinreichend klar, auf welche Betriebskostenübersichten zur Ermittlung des maßgeblichen Werts zurückzugreifen ist (vgl. insoweit BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 50/10 R - Rn. 34, - B 14 AS 65/09 R - Rn. 37, - B 14 AS 2/10 R - Rn. 29, jeweils zitiert nach juris).

  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 2/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.08.2011 - L 26 AS 121/11
    Zum einen werde in den Ausführungsvorschriften auf eine Bruttowarmmiete abgestellt, auf die es nicht ankomme (vgl. BSG, Urteile vom 02.07.2009 - B 14 AS 36/08 R - Rn. 19 sowie vom 19.10.2010 - B 14 AS 50/10 R - Rn. 26, - B 14 AS 65/09 R - Rn. 26 und - B 14 AS 2/10 R - Rn. 20, jeweils zitiert nach juris).

    Zum anderen sei weder aus den AV-Wohnen selbst noch aus dem Vortrag der Grundsicherungsträger in Berlin erkennbar, dass den dort genannten Oberwerten ein schlüssiges Konzept im Sinne der Rechtsprechung des BSG zugrunde liege (BSG, Urteile vom 19.10.2010 - B 14 AS 50/10 R - Rn. 26, - B 14 AS 65/09 R - Rn. 26 und - B 14 AS 2/10 R - Rn. 20).

    Dies gelte bereits bzgl. der Frage, ob zur Ermittlung des Wertes überhaupt die Produkttheorie angewandt und bezogen auf die verschiedenen Wohnungsgrößen Daten gesammelt und ausgewertet worden seien (BSG, Urteile vom 19.10.2010 - B 14 AS 65/09 R - Rn. 26 und - B 14 AS 2/10 R - Rn. 20).

    Denn das BSG hat in seinen Entscheidungen vom 19.10.2010 (- B 14 AS 50/10 R - Rn. 22, - B 14 AS 65/09 R - Rn. 23 und - B 14 AS 2/10 R - Rn. 17, jeweils zitiert nach juris) die vom Sozialgericht herangezogenen Bestimmungen durchweg als nicht anwendbar erklärt, zugleich aber nicht dargetan, welche Wohnungsgröße für einen 3-Personen-Haushalt auf welcher Grundlagen stattdessen maßgeblich sein soll.

    Im Hinblick auf die kalten Betriebskosten erscheint weiterhin nicht hinreichend klar, auf welche Betriebskostenübersichten zur Ermittlung des maßgeblichen Werts zurückzugreifen ist (vgl. insoweit BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 50/10 R - Rn. 34, - B 14 AS 65/09 R - Rn. 37, - B 14 AS 2/10 R - Rn. 29, jeweils zitiert nach juris).

  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 50/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Angemessenheitsprüfung anhand des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.08.2011 - L 26 AS 121/11
    Zum einen werde in den Ausführungsvorschriften auf eine Bruttowarmmiete abgestellt, auf die es nicht ankomme (vgl. BSG, Urteile vom 02.07.2009 - B 14 AS 36/08 R - Rn. 19 sowie vom 19.10.2010 - B 14 AS 50/10 R - Rn. 26, - B 14 AS 65/09 R - Rn. 26 und - B 14 AS 2/10 R - Rn. 20, jeweils zitiert nach juris).

    Zum anderen sei weder aus den AV-Wohnen selbst noch aus dem Vortrag der Grundsicherungsträger in Berlin erkennbar, dass den dort genannten Oberwerten ein schlüssiges Konzept im Sinne der Rechtsprechung des BSG zugrunde liege (BSG, Urteile vom 19.10.2010 - B 14 AS 50/10 R - Rn. 26, - B 14 AS 65/09 R - Rn. 26 und - B 14 AS 2/10 R - Rn. 20).

    Denn das BSG hat in seinen Entscheidungen vom 19.10.2010 (- B 14 AS 50/10 R - Rn. 22, - B 14 AS 65/09 R - Rn. 23 und - B 14 AS 2/10 R - Rn. 17, jeweils zitiert nach juris) die vom Sozialgericht herangezogenen Bestimmungen durchweg als nicht anwendbar erklärt, zugleich aber nicht dargetan, welche Wohnungsgröße für einen 3-Personen-Haushalt auf welcher Grundlagen stattdessen maßgeblich sein soll.

    Im Hinblick auf die kalten Betriebskosten erscheint weiterhin nicht hinreichend klar, auf welche Betriebskostenübersichten zur Ermittlung des maßgeblichen Werts zurückzugreifen ist (vgl. insoweit BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 50/10 R - Rn. 34, - B 14 AS 65/09 R - Rn. 37, - B 14 AS 2/10 R - Rn. 29, jeweils zitiert nach juris).

  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 36/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unzulässigkeit der Pauschalierung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.08.2011 - L 26 AS 121/11
    Zum einen werde in den Ausführungsvorschriften auf eine Bruttowarmmiete abgestellt, auf die es nicht ankomme (vgl. BSG, Urteile vom 02.07.2009 - B 14 AS 36/08 R - Rn. 19 sowie vom 19.10.2010 - B 14 AS 50/10 R - Rn. 26, - B 14 AS 65/09 R - Rn. 26 und - B 14 AS 2/10 R - Rn. 20, jeweils zitiert nach juris).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.08.2011 - L 26 AS 121/11
    Prozesskostenhilfe darf daher nur dann verweigert werden, wenn ein Erfolg in der Sache fern liegend ist (BVerfG, Beschluss vom 13.03.1990 - 2 BvR 94/88 - zitiert nach juris, Rn. 26).
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